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Energieausweis

Energieeffizienz auf einen Blick

Die Energiewerte einer Wohnimmobilie sollten Sie kennen

Schon seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 ist ein sogenannter Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Er informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes und gibt Auskunft über den tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Energieverbrauch.

Am 1. Mai 2021 wurden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

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durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden. Auch im GEG ist ein Energieausweis zwingend vorgeschrieben, wenn beheizte oder gekühlte Gebäude neu vermietet oder verkauft werden sollen. Davon ausgenommen sind nur Gebäude die unter Denkmalschutz stehen und solche, die eine Nutzfläche von maximal 50 qm haben, sowie Abrisshäuser.


Eigentümer oder Makler müssen Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis spätestens zum Besichtigungstermin unaufgefordert vorlegen. Und auch dem Notar, der den Verkauf notariell beurkundet, muss ein Energieausweis vorliegen, da in einem Immobilienkaufvertrag ein Passus zum Energieausweis hinsichtlich der Mängelhaftung obligatorisch ist.
 

Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €! 

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten:

Der Bedarfsorientiere 

Energieausweis

 

Dieser ist vorgeschrieben bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem

1. November 1977, sofern sie nicht nachträglich auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 11.08.1977 gebracht wurden.

Der Verbrauchsorientierte 

Energieausweis

 

Bei neueren oder modernisierten Gebäuden oder Häusern mit mehr als vier Wohneinheiten ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.

Ein Energieausweis ist nach der Erstellung 10 Jahre lang gültig.

Wir sorgen dafür, dass der richtige Energieausweis vorhanden ist, bevor wir ein Objekt zum Kauf anbieten. So können Käufer die Energiewerte Ihrer Wunschimmobilie bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen und die Verkäufer sind bezüglich der gesetzlichen Vorschriften auf der sicheren Seite.

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